Dorum Ferien­unter­künfte

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienhausvermietung & MEER

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss
  3. Anzahl Personen und Hunde
  4. Hunde
  5. Preise | Nebenkosten
  6. Zahlung und Fälligkeit
  7. Allgemeines
  8. Mitwirkungspflicht
  9. An- und Abreise
  10. Leistungen
  11. Reklamationen
  12. Rücktritt
  13. Kündigung des Vermieters
  14. Haftung
  15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  16. Datenschutz
  17. Gerichtsstand Gerichtsstand
  18. Salvatorische Klausel

 

 

Gemäß § 6 Abs. 3 BGB-InfoV. gehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Gast (Mieter) vor Vertragsunterzeichnung zusammen mit dem Mietvertrag zu.
Erst nach Rücksendung des Mietvertrages kommt der Vertrag zwischen Mieter und Vermittler zustande.

Mietvereinbarung

Zwischen dem Mieter und dem Vermittler - Ulrike Zimmas - im folgenden Vermittler genannt, wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet:

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die kurzzeitige mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienobjekte, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mit der Anmeldung bietet der Mieter (Anmelder) dem Vermittler den Abschluss eines Vermietungsvertrages verbindlich an.
  2. Die Anmeldung soll grundsätzlich schriftlich, kann aber auch im Einzelfall (weniger als 14 Tage vor Anreise) mündlich oder fernmündlich in Verbindung mit einer E-Mail Bestätigung vorgenommen werden.
  3. Sie erfolgt durch den Mieter auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Mieter auch einsteht.
  4. Der Vertrag kommt mit Rücksendung des Mietvertrages an den Vermittler zustande.
  5. Erklärt der Vermieter im nach hinein, dass er die Anmeldung nicht annehmen kann, wird dem Mieter die Anzahlung zurückerstattet.
  6. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Anzahl Personen und Hunde

  1. Das Mietobjekt darf höchstens von der Personen- und Hundezahl genutzt werden, die im Mietvertrag vereinbart ist.

§ 4 Hunde

  1. Grundsätzlich ist das Mitbringen von Hunden, je nach Mietobjekt, gestattet.
  2. Hunde dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Bestätigung in der vorgegebenen Anzahl in den dafür vorgesehenen Mietobjekten mitgebracht werden.
  3. Hunde sollten nicht alleine im Ferienobjekt gelassen werden und müssen, lt. Gemeindesatzung, im Feriengebiet an der Leine geführt werden.
  4. Hunde gehören NICHT auf Sitzmöbel, ins Bett oder in die Duschkabine. Das Reinigen der Hunde sollte außerhalb der Wohnung stattfinden.
  5. Hundehaare, sowie die „Hinterlassenschaften“ Ihrer Vierbeiner in Haus und Garten sind zu entfernen.
  6. Andere Haustiere sind nicht gestattet.

§ 5 Preise | Nebenkosten

  1. Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
  2. An Nebenkosten fallen Kosten für die Übernachtung mitgebrachter/mitreisender Hunde, die Endreinigung, eine eventuell erhobene erstattbare Kaution sowie Gästebeiträge für die Gästekarten an.
  3. Gegen Entgelt können Bettwäsche und Handtücher zu den, in der jeweils gültigen Preisliste, ausgewiesenen Kosten und bei Vorabbuchung gemietet werden. Abweichende Konditionen sind im Mietvertrag festgehalten.
  4. Nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos

§ 6 Zahlung und Fälligkeit

  1. Der Mietvertrag ist gleichzeitig Ihre Rechnung. Durch Unterschrift und Versand des Mietvertrags werden 20 Prozent (mindestens aber 125,00 €) des Gesamtmietpreises als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt zahlbar. Dabei ist der Tag der Kontogutschrift auf das genannte Konto maßgebend.
  2. Die Zahlungen sind unter Angabe der Buchungsnummer auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.
  3. Die Aushändigung der Gästekarten am Urlaubsort erfolgt erst nach Eingang/Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages.
  4. Die Vermietung erfolgt mit Ausnahme des Gästebeitrags im Namen und für Rechnung des jeweiligen Objektbesitzers (Eigentümer).

§ 7 Allgemeines

  1. Mitzubringen ist sämtliche Wäsche, einschließlich Bettwäsche (Ausnahmen sind im Mietvertrag geregelt).
  2. Die Gästekarte der Gemeinde Dorum wird dem Mieter bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt bzw. per Post oder per E-Mail übersandt. In Ausnahmefällen müssen die Gästekarten bei der Kurverwaltung am Kutterhafen persönlich abgeholt werden.
  3. Der Mieter hat sämtliche Angaben zu erbringen, die für den Vertrag und die Ausstellung der Gästekarte notwendig sind.

§ 8 Mitwirkungspflicht

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar, sowie die Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm oder Mitreisenden schuldhaft oder versehentlich verursachten Schäden zu ersetzen. Schäden am Mietobjekt oder eventuelle Beanstandungen, insbesondere bei der Anreise, sind unverzüglich der Verwaltung mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen dazu beizutragen den Schaden möglichst gering zu halten. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
  2. Das Ferienobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Das bedeutet gegebenenfalls aber auch ein feuchtes überwischen (z.B. Küchenbereich) und staubsaugen, bei mitreisenden Hunden deren „Gebrauchsspuren“ [s. §4] zu entfernen
  3. Geschirr, Gläser, Besteck und sonstige benutzen Gegenstände oder Geräte sind gereinigt zu hinterlassen. Das gleiche gilt auch für den Kamin und den Außengrill, sowie Waschmaschine und Trockner (Wasserbehälter, Flusensieb).
  4. Stehendes Wasser in der Spül- oder Waschmaschine werden in Rechnung gestellt. Es sei denn, ein technischer Defekt wird nachgewiesen.
  5. Bei Zuwiderhandlung einer der Vorschriften dieser AGB behält sich der Vermieter rechtliche Schritte vor.
  6. Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.
  7. Nicht im Mietpreis enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos. Strom für das Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt.

§ 9 An- und Abreise

  1. Die Anreise sollte ab 16:00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr erfolgen. Bei Anreisen nach 18 Uhr ist eine persönliche Schlüsselübergabe NICHT mehr möglich.
  2. Die Schlüsselübergabe bzw. Rückgabe erfolgt grundsätzlich vor Ort.
  3. Mietobjekte können neu belegt werden, wenn sie am Ankunftstag ohne nähere Angaben bzw. Hinweise bis 20:00 Uhr frei bleiben.
  4. Bei Verlust / Vergessen der Wohnungsschlüssel:
    Sollten Sie die Schlüssel in der Wohnung vergessen oder woanders verloren/verlegt haben und dadurch die Wohnung nicht mehr betreten können, müssen wir eine kostenpflichtige Türöffnung (auch durch die Verwaltung) vornehmen (lassen). Die Kosten für eine Türöffnung durch unsere Verwaltung betragen mindestens 20,00 Euro und müssen in bar vor Ort bezahlt werden. Muss ein Schlüsseldienst beauftragt werden sind die anfallenden Kosten an diesen zuzahlen.

§ 10 Leistungen

  1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach dem Inhalt des Mietvertrages. Änderungen sind vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.

§ 11 Reklamationen

  1. Reklamationen müssen unverzüglich dem Vermietungsbüro mitgeteilt werden. Sollte das Problem nicht in einer angemessenen Frist vor Ort gelöst werden, müssen Sie entsprechende Ansprüche innerhalb der in § 13 dieser AGB genannten Frist gegenüber uns, dem Vermieter/Vermietungsbüro, geltend gemacht werden. Für Lärmbelästigungen jeder Art, die nicht durch die Hausverwaltung verursacht sind und auf die kein Einfluss ausgeübt werden kann, übernehmen wir keine Haftung und erfüllen keine Regressforderungen. Für etwaige Personenschäden haftet der Vermieter nicht, sondern die Haftpflichtversicherung der Eigentümer. Der Ausfall von Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückzahlung, Teilrückzahlung oder Reduzierung der Mietsumme.

§ 12 Rücktritt

  1. Der Mieter kann jederzeit vor Antritt der Reise vom Mietvertrag zurücktreten.
  2. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich - elektronisch oder postalisch - erfolgen. Ein Anruf reicht nicht aus.
  3. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz zu zahlen.
  4. Im Falle eines Rücktritts oder nicht Belegung des Mietobjektes durch den Mieter werden Rücktrittsgebühren gemäß § 651i BGB, mindestens in Höhe der nachstehend aufgeführten pauschalierten Rücktrittsgebühr erhoben.
  5. Pauschalierte Rücktrittsgebühr:
    Im Fall einer Stornierung berechnen wir für unsere effektiven Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon, zusätzl. Portalkosten, Überweisungskosten etc.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr i. H. v. 49 Euro pro Auftrag. Und zusätzlich:
    bei Stornierung bis 45 Tage vor Mietbeginn eine Entschädigung in Höhe von 45% des Mietpreises,
    ab 44. bis 21. Tag vor Mietbeginn 60% des Mietpreises,
    ab 20. bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
    am Tag bei Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.
    Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter, ein Anruf genügt nicht. Ist das nicht der Fall, wird der Gesamtmietpreis fällig.
  6. Für die vorzeitige Abreise gibt es keinesfalls eine Geldrückgabe.
  7. Kann das Mietobjekt zu den gleichen Konditionen weitervermietet werden, werden lediglich 10% des Mietpreises - mindestens jedoch 49,00 Euro - an Stornogebühr berechnet.
  8. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dem Mieter empfohlen.

§ 13 Kündigung des Vermieters

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

§ 14 Haftung

  1. Die Haftung für Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
  2. Für alle durch die mitgebrachten Hunde verursachten Schäden haftet ausschließlich der Mieter.
  3. Die Haftung des Vermittlers für die Mietvereinbarungen ist auf die Höhe des in der Buchungsbestätigung genannten Gesamtpreises beschränkt.
  4. Der Vermittler/Eigentümer haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom-, Antennen- und Fernmeldeversorgung (auch WLAN), sowie für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie z.B. Heizung, Wasch- und Spülmaschine. Keine Haftung wird übernommen für Änderungen, die nicht das Mietobjekt direkt betreffen, wie Änderungen von Baderechten, Einstellungen von Verkehrsverbindungen, Erhöhung lokaler Abgaben (z.B. Gästebeitrag) etc.. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für klimatische Veränderungen, lokale Verbote (z.B. Badeverbot), Naturkatastrophen und Ähnliches.

§ 15 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. Die vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln nach den §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe/Selbstvornahme, Minderung des Preises, Schadensersatz und Kündigung) hat der Gast innerhalb eines Monats gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Vermietungsendes folgenden Tag ab geltend zu machen. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, endet die Frist am nächsten Werktag. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
  2. Die Ansprüche verjähren in einem Jahr gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Vermietungsendes folgenden Tag ab. Für den Ablauf der Frist gilt Absatz 1 (Satz 1).

§ 16 Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Vertragsbeziehungen von unseren Gästen erhalten. Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, u.ä.) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Den vollständigen Textlaut können Sie auf unserer Website unter Datenschutz nachlesen.

§ 17 Gerichtsstand

  1. Klagen gegen den Vermittler sind an dessen jeweiligen Wohnsitz zu erheben.

§ 18 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Vermittler:
Ulrike Zimmas Ferienhausvermietung & MEER, Fänkenstr. 45549 Sprockhövel

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Stand: 12/2022

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